Auch
bei Mieten für einen Tag muss der Wochendpreis verrechnet werden.
Alle Preise verstehen sich pro Tag inkl. Transport, Auf- und Abbau, jedoch
exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die
Bezahlung erfolgt in bar, bei Hüttenübergabe.
Die
Standardausführung der Giebeldachhütten wird nur mit vorderseitiger
Verkaufsklappe ausgeliefert.
ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Zur
Auftragsbestätigung werden 40 % der Gesamtauftragssumme als Anzahlung
im voraus verrechnet. Bei Stornierung bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn
wird diese nicht mehr zurückverrechnet.
Pro
vermieteter Hütte wird eine Kaution in Höhe von 100 Euro eingehoben.
Terminvereinbarungen
bezüglich Auf- und Abbau sowie Platzeinteilungen werden ausschließlich
zwischen den für die Organisation kompetenten Partnern getroffen.
Kurzfristige Änderungen werden ausschließlich mit unserem
Geschäftsführer vereinbart und zusätzlich in Rechnung
gestellt.
Die
Verkaufshütten dürfen weder angesägt noch angebohrt oder
sonst in irgendeiner Art und Weise verändert werden. Gastro- oder
Punschhütten müssen das Verkaufspult mit einem Plastiktischtuch
abdecken.
Beim
Öffnen der Giebeldachverkaufsklappen immer beide Haltevorrichtungen
einhängen.
Bei
Schlüsselverlust oder Beschädigung der Verkaufshütte
oder Teilen davon werden die Reparaturkosten in Rechnung gestellt.
Es
besteht absolutes Takkerverbot!
Es
dürfen auch keine Heftklammern oder ähnliches verwendet werden.
Zum Befestigen von Werbematerial, Preistafeln oder ähnlichem dürfen
ausschließlich Klebeband, Reißnägel oder kleine Nägel
verwendet werden, die vor Übergabe der Hütten wieder entfernt
werden müssen!
Bei
Zuwiderhandeln verfällt die Kaution.
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